Führerschein auf Probe
Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
Lernfahrende erhalten den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nur noch auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren und untersteht während der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.
Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit.
Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.
Obligatorische Weiterausbildung
Die Weiterbildung dauert 7 Stunden. Sie wird an einem Tag absolviert. Die Ausbildung wird in Gruppen von sechs bis zwölf Personen durchgeführt.
Die Kursteilname wird vom Veranstalter bestätigt.
Frühestens einen Monat vor Ablaufdatum des Führersscheins auf Probe, kann das Gesuch um einen unbefristeten Führerausweis gestellt werden.
Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung.
Die Weiterausbildung muss innerhalb von 12 Monaten absolviert werden. Wird die Weiterausbildung nicht während 12 Monaten absolviert, kann das eine Busse bis CHF 300.- zur Folge haben. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.